I Kontakt:

 

fleischmann-recht-steuern

 

Christoph Fleischmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

 

Brüder-Grimm-Straße 13
60314 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 90 43 57 17-0
Telefax: 069 - 90 43 57 17-77


E-Mail: info@fleischmann-recht-steuern.de

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l Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Fleischmann hat eine besondere Beratungskompetenz im Arbeitsrecht. Hier berät er seine Mandanten (sowohl Unternehmen  als auch Arbeitnehmer) im Individualarbeitsrecht, besonders bei der Abfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie von Kündigungen, und vertritt sie vor den Arbeitsgerichten.

Somit bietet Herr Rechtsanwalt Fleischmann fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts. 

 

l Tätigkeiten im Arbeitsrecht:

 

Herr Rechtsanwalt Fleischmann berät Sie  zu personelle Einzelmaßnahmen (Kündigungen), er begleitet Ihre betriebliche Personalarbeit, er übernimmt Ihre Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren, er berät und begleitet Ihr Unternehmen bei den Entscheidungen zur Restrukturierung und Betriebsänderung, er erarbeitet Betriebsvereinbarungen und berät Sie bei Fragen zum Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB.

 

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens richtet sich nach dem Gegenstandswert des Parteiinteresses, worüber mit nachfolgender Information aufgeklärt wird:

 


Hinzuweisen ist auch noch, dass in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen der I. Instanz die Kostenerstattung nach § 12a ArbGG grundsätzlich ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass der Mandant unabhängig vom Ausgang des Rechtstreites, also auch für den Fall des Obsiegens gegenüber dem Gegner, immer die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes zu tragen hat, mit Ausnahme der Übernahme durch eine Rechtschutzversicherung.