l Arztrecht
Das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen umfasst sämtliche Rechtsnormen, unter denen der Arzt und seine Berufstätigkeit stehen. Es beschäftigt sich mit der Gesamtheit der Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Exemplarisch lassen sich das Vertragsarztrecht, das Haftpflichtrecht unter Einschluss ärztlicher Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten oder das Arztstrafrecht anführen. Das Medizinrecht behandelt zugleich die arbeits-, gesellschafts-, steuer- und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Berufstätigkeit.
Rechtsanwalt Fleischmann betreut Sie in Fragen zum Arzthaftungsrecht.
In Zulassungsfragen und bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Regress) nach § 106 SGB V empfehle ich gerne die mir bekannte, sehr kompetente Medizinrechtsanwältin Henriette Marcus.
Herr Rechtsanwalt Fleischmann übernimmt für medizinische und zahnmedizinische Arztpraxen das gesamte Forderungsmanagement.